Anlagevermögen
Anlagevermögen ist der Teil des Vermögens, der nicht zur Veräußerung bestimmt ist. Gegenbegriff zum Anlagevermögen ist das Umlaufvermögen, das dem Unternehmen nur kurzfristig dient. Laut § 247 Abs. 2 HGB gehören zum Anlagevermögen alle Vermögensgegenstände eines Unternehmens, die dazu bestimmt sind, dauerhaft dem Geschäftsbetrieb zu dienen. Es umfasst alle Vermögensteile, die zum Aufbau und zur Ausstattung eines Betriebes nötig und langfristig im Unternehmen gebunden sind.