Zertifikate

 

GoBD/GDPdU-Softwarebescheinigung FibuNet

Erneut wurde die Software FibuNet von der renommierten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PKF FASSELT SCHLAGE LANG UND STOLZ Partnerschaft intensiv geprüft und hat ein uneingeschränktes Testat erhalten.

Danach erfüllt FibuNet als Finanzbuchhaltungssoftware die folgenden Anforderungen zu 100%.

GoBD: Die neuen Grundsätze zur ordnungsgemäßen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff, die die bisherigen GoBS ersetzen.

GDPdU: Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen.

Den vollständigen GoBD-Prüfungsbericht bzw. die GDPdU-Softwarebescheinigung können Sie per E-Mail hier anfordern:

GoBD-Prüfungsbericht anfordern

GDPdU-Bescheingung anfordern

Die neuen Grundsätze zur ordnungsgemäßen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD) präzisieren in vielen Punkten die bisherigen Regelungen laut GoBS und GDPdU. Die wichtigsten Punkte sind zusammenfassend:

1. Geltungsbereich Datenverarbeitungssystem
„Datenverarbeitungssystem“ schließt unabhängig von Bezeichnung und Größe neben dem Hauptsystem alle Vor- und Nebensysteme mit ein, wie z.B. Kassensystem, Warenwirtschaftssystem, Zahlungsverkehrssystem, Materialwirtschaft, Fakturierung, Archivsystem u.v.m..

2. Kontierungspflicht auf Buchungsbelegen
Zur Erfüllung der Belegfunktion sind Angaben zur Kontierung, zum Ordnungskriterium für die Ablage und zum Buchungsdatum auf dem Beleg erforderlich. Bei elektronischen Belegen ist eine elektronische Verknüpfung zum Datensatz mit entsprechenden Angaben erforderlich.

3. Verfahrensdokumentation bei elektronischer Archivierung
Aus der Verfahrensdokumentation muss ersichtlich sein, wie die elektronischen Belege erfasst, empfangen, verarbeitet, ausgegeben und aufbewahrt werden.

4. Maschinelle Lesbarkeit
Neues Datenformat für elektronische Rechnungen ist ZUGFeRD. Entscheidend ist hier nicht, ob der Rechnungsempfänger nur das Rechnungsbild (Image) nutzt, sondern dass die zugehörigen XML-Daten vorhanden sind, die nicht durch eventuelle Formatumwandlung (z.B. von PDF-Format in GIF-Format) gelöscht werden dürfen.

Vertiefende Informationen zu den GoBD finden Sie unter: www.elektronische-steuerpruefung.de/bmf/gobd-entwurf.pdf

Das Recht der Finanzbehörden zum elektronischen Datenzugriff auf die steuerlich relevanten Daten der Steuerpflichtigen und die daraus resultierende Pflicht der Steuerpflichtigen, die Daten vorschriftsmäßig zugreifbar zu machen wurden im Juli 2001 durch das BMF-Schreiben „Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen (GDPdU)“ präzisiert und gilt seit dem 1. Januar 2002.

Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen

GoBD-Softwarebescheinigung webIC

Die Software FibuNet webIC wurde von der renommierten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PKF FASSELT SCHLAGE LANG UND STOLZ Partnerschaft intensiv geprüft und hat ein uneingeschränktes Testat erhalten.

Danach erfüllt FibuNet webIC in den rechnungsrelevanten und steuerlich relevanten Funktionen bei sachgerechter Anwendung die Anforderungen zu 100%.

GoBD: Die neuen Grundsätze zur ordnungsgemäßen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff, die die bisherigen GoBS ersetzen.

Den vollständigen Prüfungsbericht der GoBD-Softwarebescheinigung können Sie per E-Mail anfordern.

GoBD-Softwarebescheinigung webIC

“Made in Germany” – drei Worte, die international als Synonym für höchste Qualität und begeisterte Kunden stehen. In zahlreichen Branchen genießen Produkte aus Deutschland heute einen hervorragenden Ruf. Die Gründe hierfür? Durchdachtes Design, praxisbewährte Lösungen, ausgereifte Produktionsverfahren, stetige, begeisternde Innovationen, kompetenter Kundenservice, um nur einige zu nennen.

Direkt vom Mittelstand

SOFTWARE MADE IN GERMANY ist eine Initiative des Bundesverbands IT-Mittelstand (BITMi e.V.). Der BITMi e.V. ist die Vertretung des IT-Mittelstands in Deutschland und der einzige IT-Fachverband, der ausschließlich mittelständische Interessen profiliert vertritt. Welche Merkmale deutsche Software im Detail auszeichnet, fasst die folgende Auflistung zusammen:

  • 100% Service: Sollten Sie Fragen zu dem Produkt haben, finden Sie stets einen deutschsprachigen Ansprechpartner. Vertriebs-, Service- und Schulungspartner sind lokal verfügbar, Hotline-Nummern werden auf Deutsch beantwortet.
  • 100% Qualität: In Deutschland entwickelte Software wird nach höchsten Qualitätsstandards in Deutschland getestet. Für die Nutzer ebenso von Bedeutung: Programmoberflächen und Anleitungen sind komplett in Deutsch gehalten.
  • 100% Zukunft: Deutsche Software ist investitionssicher. Die Kompatibilität Ihrer Programme und Daten wird auch in Zukunft sichergestellt. Über Softwarepflegeverträge ist der die Wartung der Software über Jahre hinweg gewährleistet.

BITMi-Zertifikat „Software made in Germany“

BITMi-Zertifikat „Software-hosted-in-Germany“

Das Siegel SOFTWARE HOSTED IN GERMANY zeichnet per Internet nutzbare Software aus, die deutsches Datenschutzrecht und weitere Kriterien berücksichtigt. Es existieren mehrere Voraussetzungen, die zu erfüllen sind, wenn man ein Produkt mit dem Siegel kennzeichnen will. Im Einzelnen sind dies folgende Kriterien:

  • Die Software und die Daten werden in einem Rechenzentrum in Deutschland gehosted.
  • Die Software und die Daten verlassen Deutschland nicht, außer der Auftraggeber verlangt dies.
  • Für den Hostingvertrag gilt ausschließlich deutsches Recht, insbesondere das deutsche Datenschutzrecht, das BGB und das HGB.
  • Die mit dem Siegel SOFTWARE HOSTED IN GERMANY ausgezeichneten Unternehmen hinterlegen den jeweils aktuellen Standard ihrer technischen und organisatorischen Maßnahmen in Bezug auf den Datenschutz (vgl. § 9 BDSG) beim BITMi e.V.

BITMi-Zertifikat „Software hostet in Germany“

BITMi-Gütesiegel

Mit dem BITMi-Gütesiegel wird dem Anwender Investitionssicherheit garantiert. Ein Softwarehersteller, der das BITMi-Gütesiegel führt, hat folgende Nachweise für die von ihm entwickelten Softwareprodukte und für sein Unternehmen erbracht:

  • Nachweis über eine ausreichende IT-Vermögensschadenhaftpflicht-Versicherung
  • Erklärung, dass der Besitz der Urheberrechte an wesentlichen Teilen der unten benannten Softwareprodukte bei einem mittelständischen Unternehmen liegen
  • Erklärung über die Unabhängigkeit als Softwarehersteller
  • Zusicherung einen Basis-Update- und Wartungsvertrag anzubieten, der über einen Zeitraum von 5 Jahren durchschnittlich 25 Prozent der Lizenzkosten pro Jahr nicht übersteigt

BITMi-Gütesiegel

 

Softwarehinterlegung (ESCROW)

Im Rahmen eines Software-Escrow wurde der Quelltext und die Dokumentation der Software FibuNet der TÜV SÜD Product Service GmbH in München übergeben und wird in einem TÜV-Datensicherungsraum hinterlegt.

Urkunde zur Softwarehinterlegung