Handelsbilanz
Die Bilanz ist die Gegenüberstellung von Vermögensgegenständen und Schulden. Die Aufstellung einer Handelsbilanz erfolgt nach handelsrechtlichen Grundsätzen. Mit der Handelsbilanz wird der wirtschaftliche Erfolg eines Geschäftsjahres festgestellt. Im Gegensatz dazu wird durch Aufstellung einer Steuerbilanz der steuerrechtlich maßgebende Unternehmensgewinn ermittelt.
Bei Einzelkaufleuten und Personengesellschaften muss folgendes besonders beachtet werden. Eine Handelsbilanz ist zu Beginn eines Handelsgewerbes und für den Schluss eines jeden Wirtschaftsjahres aufzustellen. Die Bilanz muss nach den Grundsätzen der ordnungsgemäßen Buchführung in der deutschen Sprache aufgestellt werden.
Die allgemeinen Vorschriften für Einzelkaufleute/Personengesellschaften gelten auch für Kapitalgesellschaften. Ergänzend kommt hinzu, dass der Jahresabschluss eine realistische Sicht der tatsächlichen Vermögens-, Finanz- und Ertragslage vermitteln muss. Die Bilanz muss nach Ablauf des Geschäftsjahres innerhalb von drei Monaten aufgestellt werden. Kleine Kapitalgesellschaften können maximal eine Aufstellungsfrist von sechs Monaten in Anspruch nehmen.