Jahresfehlbetrag
Der Jahresfehlbetrag ergibt sich aus der Gewinn- und Verlustrechnung einer Kapitalgesellschaft als negative Differenz aus Erträgen und Aufwendungen und wird jahresbezogen ermittelt bzw. im Jahresabschluss ausgewiesen. Das Pendant, das sich aus einer positiven Differenz zwischen Erträgen und Aufwendungen ergibt, wird als Jahresüberschuss bezeichnet. Der Jahresüberschuss ist ein Gewinn nach Steuern, der an die Anteilseigner einer Kapitalgesellschaft ausgeschüttet oder thesauriert werden kann. Der Jahresfehlbetrag mindert in entsprechender Höhe das Eigenkapital in der Bilanz bzw. im Jahresabschluss.