Ihre Ansprechpartnerin

Alice Ziemer

Team FibuNet Kundenbetreuung

Die Notwendigkeit zur Einhaltung gesetzlicher Regelungen durch Unternehmen ergibt sich aus dem Grundsatz, dass Gesetze auch durch juristische Personen einzuhalten sind. Unternehmen und Unternehmensverantwortliche müssen dafür Sorge tragen, dass aus dem Unternehmen heraus keine Gesetzesverstöße erfolgen. FibuNet unterstützt konsequent wie kaum eine anderer Softwarehersteller mit einer ganzen Reihe vorentwickelter Funktionen und Module die Einhaltung von Compliance-Anforderungen, um Schaden vom Unternehmen abzuwenden.

Einhaltung von Regeln im Rechnungswesen

Die steigende Gesetzesflut in Verbindung mit immer komplexeren Anforderungen an das Rechnungswesen hat zu einer drastischen Zunahme von Haftungsrisiken geführt. Das Modul FibuNet IKS-Check wurde gezielt entwickelt, um die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben und Einhaltung regelkonformer Abläufe im Rechnungswesen und die damit verbundenen Fristen und Formen sicherzustellen. IKS-Check hilft damit, Haftungsrisiken zu vermeiden und stellt der Geschäftsführung Eskalationshilfen zur Verfügung, um ihr einen frühzeitigen Eingriff im Ernstfall zu ermöglichen. Über eine mehrstufige Eskalationshilfe kann IKS-Check als Frühwarnsystem für die mittlere und obere Führungsebene genutzt werden.

Finanzbuchhaltung wird Überwachungsmedium

Die mit einem Geschäftsvorfall verbundenen Frist- und Formfehler werden idealerweise in der Finanzbuchhaltung abgefangen. IKS-Check stellt eine Auswahl vorentwickelter Prüfverfahren zur Verfügung, aus denen ein individuelles Prüfprogramm zusammengestellt werden kann. Jede Einzelprüfung kann nach speziellen Belangen konfiguriert werden. Es muss nur ausgewählt werden, welcher Sachverhalt wann geprüft und wie auf ein bestimmtes Prüfergebnis reagiert werden soll. Wiederkehrende Buchungen, Abschreibungen, Zahlungseingänge von Debitoren, Kontensalden, Verarbeitungsgrad von Schnittstellendateien u.v.m. behält man so sicher im Blick. Das engmaschige Netz der Prüfverfahren ermöglicht eine lückenlose Kontrolle über alle Arbeitsbereiche des Rechnungswesens. Neben der automatischen Meldung im Fehlerfall kann jederzeit präventiv der Status zu prüfender Sachverhalte abgefragt werden.

Faire Meldeverfahren sichergestellt

Für jede Einzelprüfung kann vorgegeben werden, wer in Abhängigkeit von welchem Prüfergebnis per E-Mail informiert werden soll. Erfolgt keine adäquate Reaktion, kann der Mitarbeiter zeitgesteuert benachrichtigt werden. So wird sichergestellt, dass Eskalations-Meldungen erst dann an die obere Führungsebene versendet werden dürfen, wenn ausreichend Zeit für die Behebung von Fehlern eingeräumt wurde.

Abbildung :
Einzelprüfungen können zu beliebigen Prüfaufträgen gebündelt und mit spezifischen Namen versehen werden z.B. für die Firma, einzelne Mitarbeiter oder einzelne Sachgebiete

Vorkehrungen in FibuNet

Die FibuNet Buchführungssoftware hält Ihre Daten kompromisslos sicher. Eine klar strukturierte Benutzerverwaltung in Verbindung mit einer individuellen Rechtevergabe schützt Ihre Daten vor unberechtigtem Zugriff. Datenänderungen werden durchgängig protokolliert und sind damit jederzeit nachvollziehbar.
Während des Buchens prüft die Software sämtliche Eingaben auf Plausibilität. Ob Splitt-Buchung oder Erfassung einer Anschaffungsrechnung: FibuNet sorgt für konsistente und vollständige Daten und steuert über die Buchungsmaske die Erfassung logisch und nachvollziehbar. Auszugsweise unterstützen folgende Funktionen Fehlervermeidung: Umfassende, lückenlose Plausibilitätsprüfungen Prüfung der Umsatzsteuer-Logik bei Buchungserfassung Lückenlose Protokollierung aller Vorgänge
Die neuen Grundsätze zur ordnungsgemäßen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD) erfüllt FibuNet zu 100% und umfassen:
1. Geltungsbereich Datenverarbeitungssystem
Das schließt neben dem Hauptsystem alle Vor- und Nebensysteme mit ein, wie z.B. Kassensystem, Warenwirtschaftssystem, Zahlungsverkehrssystem, Materialwirtschaft, Fakturierung, Archivsystem u.v.m..
2. Kontierungspflicht auf Buchungsbelegen
Zur Erfüllung der Belegfunktion sind Angaben zur Kontierung, zum Ordnungskriterium für die Ablage und zum Buchungsdatum auf dem Beleg erforderlich. Bei elektronischen Belegen ist eine elektronische Verknüpfung zum Datensatz mit entsprechenden Angaben erforderlich.
3. Verfahrensdokumentation bei elektronischer Archivierung
Aus der Verfahrensdokumentation muss ersichtlich sein, wie die elektronischen Belege erfasst, empfangen, verarbeitet, ausgegeben und aufbewahrt werden.
4. Maschinelle Lesbarkeit
Neues Datenformat für elektronische Rechnungen ist ZUGFeRD. Entscheidend ist hier nicht, ob der Rechnungsempfänger nur das Rechnungsbild (Image) nutzt, sondern dass die zugehörigen XML-Daten vorhanden sind, die nicht durch eventuelle Formatumwandlung (z.B. von PDF-Format in GIF-Format) gelöscht werden dürfen.
Die Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen (GDPdU) erfüllt FibuNet nach intensiver Prüfung seitens der renommierten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PKF FASSELT SCHLAGE LANG UND STOLZ Partnerschaft zu 100%. Die GDPdU umfassen das Recht der Finanzbehörden zum elektronischen Datenzugriff auf die steuerlich relevanten Daten der Steuerpflichtigen. Daraus resultiert die Pflicht der Steuerpflichtigen, die Daten vorschriftsmäßig zugreifbar zu machen. Die Vorschriften wurden im Juli 2001 durch das BMF-Schreiben „Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen (GDPdU)“ präzisiert und gilt seit dem 1. Januar 2002.
Das Siegel SOFTWARE HOSTED IN GERMANY zeichnet per Internet nutzbare Software aus, die deutsches Datenschutzrecht und weitere Kriterien berücksichtigt. Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit ein Produkt mit dem Siegel ausgezeichnet wird:
  • Die Software und die Daten werden in einem Rechenzentrum in Deutschland gehosted
  • Die Software und die Daten verlassen Deutschland nicht, außer der Auftraggeber verlangt dies
  • Für den Hostingvertrag gilt deutsches Recht, insbesondere das deutsche Datenschutzrecht, sowie BGB und HGB
  • Die mit dem Siegel SOFTWARE HOSTED IN GERMANY ausgezeichneten Unternehmen hinterlegen den jeweils aktuellen Standard ihrer technischen und organisatorischen Maßnahmen in Bezug auf den Datenschutz (vgl. § 9 BDSG) beim BITMi e.V.
Mit dem BITMi-Gütesiegel wird dem Anwender Investitionssicherheit garantiert. Ein Softwarehersteller, der das BITMi-Gütesiegel führt, hat folgende Nachweise für die von ihm entwickelten Softwareprodukte und für sein Unternehmen erbracht:
  • Nachweis über eine ausreichende IT-Vermögensschadenhaftpflicht-Versicherung
  • Erklärung, dass der Besitz der Urheberrechte an wesentlichen Teilen der unten benannten Softwareprodukte bei einem mittelständischen Unternehmen liegen
  • Erklärung über die Unabhängigkeit als Softwarehersteller
  • Zusicherung einen Basis-Update- und Wartungsvertrag anzubieten, der über einen Zeitraum von 5 Jahren durchschnittlich 25 Prozent der Lizenzkosten pro Jahr nicht übersteigt

Kundenstimmen

| Regeln einhalten
| Überwachungsmedium Fibu
| Faire Meldeverfahren
| Vorkehrungen in FibuNet
| Kundenstimmen