Anlagenspiegel

Der Anlagenspiegel ist ein gängiger, jedoch seit 1. Januar 1987 im Rahmen des Bilanzrichtliniengesetzes offiziell veralteter Begriff für das Anlagengitter (laut § 274a HGB in Verbindung mit § 268 Abs. 2 HGB). Der Anlagenspiegel ist dementsprechend eine spezielle Aufgliederung des Anlagevermögens, der im Anhang zur Bilanz für Kapitalgesellschaften aufgestellt wird. Zweck ist es, einen Überblick über die Wertentwicklung der einzelnen Bilanzpositionen des Anlagevermögens, einschließlich erforderlicher Großreparaturen und Erweiterungsinvestitionen, zu geben.

Näheres hierzu im FibuNet-Glossar unter Anlagengitter

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