Eingangsrechnung

Die Eingangsrechnung ist eine Zahlungsanforderung. Um einen Vorsteuerabzug vom Rechnungsbetrag zu ermöglichen, muss die Eingangsrechnung bestimmte Formanforderungen erfüllen. Da eine Eingangsrechnung ein gesetzlicher Buchhaltungsbeleg ist, kann eine fehlerhafte Eingangsrechnung grundsätzlich nur durch den Aussteller, nicht aber durch den Empfänger, korrigiert werden. Die Pflichtangaben auf einer Eingangsrechnung sind im Umsatzsteuergesetz festgelegt.

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