Eröffnungsbilanz
Eröffnungsbilanz ist die Bilanz eines Unternehmens anlässlich seiner Gründung oder des Beginns eines neuen Geschäftsjahres (§§ 242 – 245 HGB). Der Kaufmann hat zu Beginn seines Handelsgewerbes und für den Schluss eines jeden Geschäftsjahres eine das Verhältnis seines Vermögens und seiner Schulden darstellenden Bilanz aufzustellen. Nach dem Grundsatz der formellen Bilanzkontinuität muss die Gliederung und der Wertansatz der einzelnen Positionen in der Schlussbilanz eines Geschäftsjahres mit denen der Eröffnungsbilanz des Folgejahres übereinstimmen.