Forderungen
Eine Forderung ist der Anspruch eines Unternehmens (=Gläubiger) gegenüber dem Empfänger einer Lieferung bzw. Leistung (=Schuldner) auf Zahlung. Forderungen entstehen vorrangig durch eine Lieferung oder Leistung, die ein Kunde schon empfangen, jedoch nicht unmittelbar bezahlt hat. Grund dafür kann ein vereinbartes Zahlungsziel oder ein Zahlungsverzug sein. Entsprechende Forderungen bilden bei den meisten Unternehmen den wichtigsten oder wesentlichen Vermögensgegenstand des Umlaufvermögens in der Bilanz.
Forderungen sind gemäß §266 Abs. 2 B II HGB als Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Forderungen gegen verbundene Unternehmen, Forderungen gegen Unternehmen mit einem Beteiligungsverhältnis oder sonstige Vermögensgegenstände im Umlaufvermögen auszuweisen.