Kostenträgerrechnung
In der Kostenträgerrechnung werden Kosten danach erfasst, für welche betrieblichen Leistungen sie angefallen sind. Für betriebliche Leistungen können in der Regel Erlöse erzielt werden, so dass die Kostenträgerrechnung die Grundlage für die Erlöszurechnung darstellt. Auf dieser Basis können die Kosten den Leistungen innerhalb einer Abrechnungsperiode gegenübergestellt werden, was wiederum Grundlage für die Erfolgsermittlung ist. Der Kostenträgerrechnung fällt daher die Aufgabe zu, eine Beurteilung der einzelnen Leistungen, sowie des gesamten Produktionsergebnisses für einen bestimmten Zeitraum zu ermöglichen. Dazu wird die Kostenträgerrechnung in eine Stückrechnung und in eine Zeitrechnung aufgeteilt. Die Kostenträgerzeitrechnung rechnet alle Kosten eines Abrechnungszeitraumes, wie z. B. eines Monats oder eines Geschäftsjahres, dem entsprechenden Kostenträger zu. Die Kostenträgerstückrechnung ermittelt die Kosten für eine Einheit (z. B. Stück, Auftrag) des Kostenträgers.