LIFO
LIFO ist die „fachsprachliche“ Abkürzung für Last In – First Out. LIFO bezeichnet in der betrieblichen Praxis ein Verbrauchsfolgeverfahren, wonach die – von der Warte des Periodenendes gesehen – jüngsten (= zuletzt eingelagerten) Bestände auch zuerst verbraucht werden. Bei Schüttgütern, die auf Halden lagern, wird das LIFO-Verfahren durch ein Silo beispielsweise auch erfüllt.
Neben LIFO gibt es im Bereich der Warenwirtschaft als alternatives Verbrauchsfolgeverfahren FIFO (= First In – First Out). Der Unterschied zwischen LIFO- und FIFO-Verfahren ist für die Bestandsbewertung relevant. Handelsrechtlich sind sowohl das FIFO– als auch das LIFO-Verfahren für die Bilanzierung zulässig (§256 Satz 1 HGB). Da jedoch lediglich LIFO steuerrechtlich angewandt werden darf (§6 Absatz 1 Nr. 2a EStG) ist dieses Verfahren in der Praxis weiter verbreitet.