LIFO

LIFO ist die „fachsprachliche“ Abkürzung für Last In – First Out. LIFO bezeichnet in der betrieblichen Praxis ein Verbrauchsfolgeverfahren, wonach die – von der Warte des Periodenendes gesehen – jüngsten (= zuletzt eingelagerten) Bestände auch zuerst verbraucht werden. Bei Schüttgütern, die auf Halden lagern, wird das LIFO-Verfahren durch ein Silo beispielsweise auch erfüllt.

Neben LIFO gibt es im Bereich der Warenwirtschaft als alternatives  Verbrauchsfolgeverfahren FIFO (= First In – First Out). Der Unterschied zwischen LIFO- und FIFO-Verfahren ist für die Bestandsbewertung relevant. Handelsrechtlich sind sowohl das FIFO– als auch das LIFO-Verfahren für die Bilanzierung zulässig (§256 Satz 1 HGB). Da jedoch lediglich LIFO steuerrechtlich angewandt werden darf  (§6 Absatz 1 Nr. 2a EStG) ist dieses Verfahren in der Praxis weiter verbreitet.

 

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