Mandantenbuchhaltung

Als Mandantenbuchhaltung bezeichnet man ein Buchhaltungsprogramm, mit dem man in angemessener bzw. erforderlicher Art und Weise Mandanten unabhängig voneinander abbilden und verwalten kann. Mandanten sind in diesem Sinne datentechnisch und organisatorisch abgeschlossene Einheiten, wie beispielsweise Organisationseinheiten, Kunden oder Auftraggeber.

Als mandantenfähig wird ein Buchhaltungsprogramm bezeichnet, das auf demselben Server oder demselben Software-System mehrere Mandanten bedienen kann, ohne dass diese gegenseitigen Einblick in ihre Daten, Benutzerverwaltung und ähnliches haben.

Beispiele dafür sind:

  • In derselben Instanz eines Buchhaltungsprogramms werden mehrer Unternehmen (= Mandanten) geführt, z. B. Mutterfirma plus Tochterfirmen
  • Ein Buchführungsdienstleister erstellt mit einem Buchhaltungsprogramm für mehrere Kunden (= Mandanten) voneinander getrennte Buchhaltungen
  • Ein Software-as-a-Service-Anbieter hostet für mehrere Kunden (= Mandanten) die Buchhaltungssoftware und betreibt auf ein und derselben Hardware für jeden Kunden einen virtuellen Server

Gegenseitiger Zugriffsschutz betrifft im Regelfall sogenannte mandantenabhängige Daten und Objekte. Im Gegensatz dazu dienen mandantenübergreifende Daten und Objekte der mandantenunabhängigen Konfiguration des Systems. Beispiele hierfür sind Kontenrahmen, Länder, Orte, Währungskurse oder standardisierte Branchenkataloge.

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