Rechnungsabrenzungsposten
Die Rechnungsabgrenzung und ein daraus resultierender Rechnungsabgrenzungsposten ist eine Maßnahme in der Buchführung, um den Periodengewinn korrekt zu ermitteln. Die Aufwendungen und Erträge müssen der Periode zugeordnet werden, in der sie verursacht worden sind (siehe auch Periodenabgrenzung). Die Rechnungsabgrenzung ist die buchhalterische Abgrenzung der Aufwendungen und Erträge einer Rechnungsperiode, deren entsprechende (Gegen-) Leistungen erst in einer späteren Periode erfolgen werden. Rechnungsabgrenzungsposten stellen somit eine Art Forderungen bzw. Verbindlichkeiten dar. Die Rechnungsabgrenzung stellt auch sicher, dass Steuern für die entsprechenden Zeiträume korrekt abgeführt werden können.
Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten
Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten beinhalten Zahlungen für Aufwendungen des nächsten Jahres oder folgender Perioden, die bereits in dieser Periode geleistet wurden. Sie sind als Ausgaben auf der Aktivseite vor dem Bilanzstichtag zu aktivieren und nicht sofort als Aufwand in der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) auszuweisen (§ 250 (1) HGB). Dazu gehören beispielsweise Mieten, Leasing-Sonderzahlungen, Versicherungen, Mitgliedsbeiträge oder Anzahlungen. Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten werden in der Periode bzw. in den Perioden, zu der sie wirtschaftlich gehören, teilweise oder ganz durch Umbuchung auf das entsprechende Aufwands-Konto aufgelöst.
Passive Rechnungsabgrenzungsposten
Die passiven Rechnungsabgrenzungsposten beinhalten bereits erhaltene Zahlungen für Leistungen, die das Unternehmen erst in der nächsten Periode erbringt. Sie sind auf der Passivseite vor dem Bilanzstichtag auszuweisen (§ 250 (2) HGB). Dazu gehören beispielsweise erhaltene Upfront-Fees, erhaltene Zahlungen für Gutscheine, Anzahlungen oder erhaltene Zahlungen für gebuchte, jedoch noch nicht realisierte Reisen. Die passiven Rechnungsabgrenzungsposten werden in der Periode bzw. in den Perioden, zu der sie wirtschaftlich gehören, teilweise oder ganz durch Umbuchung auf das entsprechende Erlös-Konto aufgelöst.