Vorsteuer
Als Vorsteuer wird die Umsatzsteuer, die auf Rechnungen für bezogene Waren bzw. Leistungen ausgewiesen ist, bezeichnet. Durch Abgabe einer Umsatzsteuervoranmeldung können umsatzsteuerpflichtige Unternehmen bzw. Unternehmer die Vorsteuer von ihrer abzuführenden Umsatzsteuer abziehen und bekommen diese erstattet. Dies geschieht entweder monatlich, quartalsweise oder jährlich, was von der Höhe der im Vorjahr gezahlten Umsatzsteuer abhängig ist.