Wertberichtigung
Unter Wertberichtigungen wird in der Handelsbilanz die Summe derjenigen Korrekturen des Bilanzwertes an Gegenständen des Umlaufvermögens oder Anlagevermögens verstanden, die nach dem Niederstwertprinzip bei der Bewertung zum Bilanzstichtag nach HGB angesetzt werden. Dabei handelt es sich um ein Prinzip der Vorsicht, um vorhandene Risiken in der Bilanz transparent zu machen. Liegt der Marktwert oder Wiederbeschaffungspreis eines Vermögensgegenstandes unter den Anschaffungs- oder Herstellungskosten wird die Wertdifferenz als außerordentlicher Aufwand in der Erfolgsrechnung als Wertberichtigung aufgenommen und ausgewiesen. Werden Marktpreise, beispielsweise für börsennotierte Anleihen, Aktien oder Vorräte zugrundegelegt, muss bei höheren Marktpreisen an folgenden Bilanzstichtagen keine höhere Bewertung angesetzt werden.