Alexandra von Ahnen

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Wachstumschancengesetz verpflichtet zu E-Rechnungen im B2B

Das neue Wachstumschancengesetz beinhaltet die verpflichtende Verwendung von E-Rechnungen im Geschäftsverkehr (B2B) ab Januar 2025. Eine E-Rechnung stellt Rechnungsinhalte – anders als bei einer Papierrechnung oder bei einer Bilddatei wie PDF – in einer strukturierten, maschinenlesbaren Form dar.

Ziel ist es, dass auf diesem Wege die Rechnungsinformationen elektronisch übermittelt sowie automatisiert empfangen und weiterverarbeitet werden sollen. Dies ermöglicht eine durchgehend digitale bzw. medienbruchfreie Bearbeitung von der Erstellung der Rechnung bis zur Zahlung.

Für Sie als Unternehmen sind mit der Einführung entsprechender Systeme gewichtige Vorteile verbunden, wodurch sich dies schnell amortisieren kann. Gründe dafür sind vor allem Zeitersparnis, Vermeidung von Fehlern bzw. Doppelarbeiten. Weitere Vorteile sind z.B. deutliche Verbesserungen in Bezug auf Auskunftsfähigkeit und in Bezug auf die Einhaltung von Fristen. Nutzen Sie also die sowieso auf Sie zukommenden Pflichten als Chance.

Die gute Nachricht ist, dass FibuNet in Verbindung mit der Rechnungsbearbeitungssoftware webIC elektronische Eingangsrechnungen bereits seit Jahren unterstützt. Ebenso, dass die Muttergesellschaft der FibuNet GmbH, die Scopevisio AG, integrierte Lösungen zur Erstellung von Ausgangsrechnungen im E-Format und zur revisionssicheren Archivierung bereitstellt.

Kontaktieren Sie uns gern für weiterführende Beratungsgespräche unter webic@fibunet.de