Umlaufvermögen
Zum Umlaufvermögen gehören in Geldgrößen bewertete Güter, die verarbeitet oder umgesetzt werden sollen, deren Bestand sich also durch Zu- und Abgänge häufig ändert. Sie befinden sich nur kurze Zeit im Unternehmen und dienen nicht, wie das Anlagevermögen, dauerhaft dem Geschäftsbetrieb.
Zum Umlaufvermögen gehören:
- Vorräte
- Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände (Vermögen)
- Wertpapiere, soweit sie zur Veräußerung oder als kurzfristige Liquiditätsreserve
(Liquidität) bestimmt sind - Schecks, Kassenbestand, Bundesbank- und Postgiroguthaben,
Guthaben bei Kreditinstituten